Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer: Profitieren Sie mit dem Aktivdepot-Passivdepot
Möchten Sie selbst entscheiden, ob Sie künftig zuerst Ihre alten oder Ihre neuen Wertpapiere verkaufen – und damit, ob die Erträge nach altem oder neuem Recht besteuert werden? Dann ist unsere Aktiv-Passivdepot-Kombination genau das richtige für Sie
Hintergrund: Investments, die Sie vor beziehungsweise nach dem 31. Dezember 2008 kaufen, werden unterschiedlich besteuert. Bei Verkäufen kann dies unerwünschte Folgen haben. Denn wenn Sie alle Wertpapiere in einem Depot halten, gilt das First-in-First-out(FiFo)-Prinzip. Verkaufen Sie Anteile, geht der Fiskus automatisch davon aus, dass es sich um die Investments handelt, die Sie zuerst angeschafften haben – und besteuert sie entsprechend.
Mit einem zusätzlichen Depot können Sie Ihre Anlagen dagegen trennen. Alle Wertpapiere, die Sie ab dem 1. Januar 2009 erwerben, werden in Ihrem bestehenden Depot, dem Aktivdepot, verbucht. Die alten Wertpapierbestände werden währenddessen in ein zusätzliches, kostengünstiges Depot übertragen: das Passivdepot.
Das Angebot des vergünstigten, zusätzlichen Depots gilt nur für Standarddepots. Sonderprodukte wie diskontierte Sparpläne, Vermögensverwaltung oder Produkte zu Vermögenswirksamen Leistungen sind davon ausgenommen.
Weitere Informationen zu Aktiv- und Passivdepot erhalten Sie bei Ihrem Berater. Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen auch unser Service-Team von Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr, unter der Rufnummer (0 18 02) 145 145 * oder per E-Mail an fonds@oppenheim.de gerne zur Verfügung.
Hintergrund: 25 % auf alles
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Doch was genau wird wie versteuert? Welche Auswirkungen hat die neue Steuer auf meine Fondsanlagen?
Antworten auf diese und weitere Fragen zur Abgeltungsteuer finden Sie in unserer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) sowie in unserer Abgeltungsteuer-Broschüre. Beides können Sie sich als pdf herunterladen. Mögliche Gesetzesänderungen vorbehalten.
FAQ's zur Abgeltungssteuer ![]()
Broschüre zur Abgeltungssteuer ![]()
Die Angaben enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalls gerecht zu werden. Sie stellen insbesondere keine steuerliche Beratung oder Auskunft dar und sind auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Steuerliche Vorschriften können sich je nach Gesetzgebung – gegebenenfalls auch rückwirkend – verändern.
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